Honorar

HONORARMODELLE

Grundsätzlich besteht für Rechtsanwälte die Möglichkeit der Abrechnung nach dem Rechtsanwalts-Tarifgesetz, den Allgemeinen Honorar Kriterien für Rechtsanwälte, nach einem im Einzelfall vereinbarten Pauschalhonorar oder nach Stundensatz.

Jedem System sind gewisse Vorteile abzugewinnen und jedes hat auch Nachteile. Eine Abrechnung gemäß RATG basiert direkt auf gesetzlicher Grundlage, jene nach AHK auf einer Richtlinie der Rechtsanwaltskammer.

Das Problem bei diesen beiden Abrechnungsarten liegt allerdings häufig zum einen in der Unverhältnismäßigkeit zum tatsächlichen Aufwand (da fixe Bemessungsgrundlagen herangezogen werden), zum anderen in dem Umstand, dass die Abrechnung auf einer recht komplexen Formel basiert und daher das Ergebnis der Honorarberechnung oft schwer vorhersehbar und nachzuvollziehen ist.

PAUSCHALHONORARE

Pauschalhonorare haben den Vorteil, dass die Kostenbelastung vorhersehbar ist. Allerdings gibt es nahezu kein Mandat, das hinsichtlich seines Gesamtaufwandes vorab absolut einschätzbar ist. Daher gibt es bei Pauschalhonoraren in der Regel einen Gewinner und einen Verlierer. Wir streben Win-Win Ergebnisse an!

LEISTUNGSPRINZIP – STUNDENSATZ

Wir wollen das Verhältnis zu unseren Mandanten fair gestalten, vermeiden, dass sich einer der Beteiligten benachteiligt fühlt, und rechnen daher für gewöhnlich nach Zeitaufwand, also nach Stundensätzen ab.

Diese Abrechnungsart bringt es mit sich, dass exakt nachvollziehbar ist, wer wofür wann wieviel Zeit aufgewendet hat und was das konkret kostet.

Der große Vorteil liegt also in der völligen Transparenz der Honorarnoten (Sie erhalten auf Wunsch eine detaillierte Leistungsaufstellung, die Art, Umfang und Kosten der jeweils angefallenen Tätigkeiten ausweist).

Darüber hinaus wird Ihnen eine Kalkulation und somit die unkomplizierte Bildung einer Rückstellung ermöglicht, da in den meisten Fällen vorab eine ungefähre Einschätzung des erwarteten Zeitaufwandes abgeben werden kann.

HÖHE DES STUNDENSATZES

Die Höhe unserer Stundensätze wird im Einzelfall mit dem Klienten vereinbart und variiert mit der Komplexität des betroffenen Sachverhaltes.

FIRST STEPS

Eine Vertretung kann nur dann optimal sein, wenn der Anwalt das Unternehmen und/oder die Eigenheiten seines Klienten kennt, seine Ziele und Probleme erfasst hat und sich in die wirtschaftliche und rechtliche Lage des Klienten hineinversetzen kann. Wir erachten es als fair, Ihnen jene Zeit, die wir für diese ersten Schritte des gegenseitigen Kennenlernens benötigen, im Falle einer weiteren Beauftragung in unserem Ermessen nicht voll in Rechnung zu stellen, sondern als Investition in die Zukunft zu betrachten.