HONORARMODELLE

Grundsätzlich besteht für Rechtsanwälte die Möglichkeit der Abrechnung nach dem Rechtsanwalts-tarifgesetz, gemäß den Allgemeinen Honorar Kriterien für Rechtsanwälte, nach einem im Einzelfall vereinbarten Pauschalhonorar oder nach Stundensatz.

Jedem System sind gewisse Vorteile abzugewinnen und jedes hat auch Nachteile. Eine Abrechnung gemäß RATG basiert direkt auf gesetzlicher Grundlage, jene nach AHK auf einer Richtlinie der Rechtsanwaltskammer.

Das Problem bei diesen beiden Abrechnungsarten liegt allerdings häufig zum einen in der Unverhältnismäßigkeit zum tatsächlichen Aufwand (da fixe Bemessungsgrundlagen herangezogen werden), zum anderen in dem Umstand, dass die Abrechnung auf einer recht komplexen Formel basiert und daher das Ergebnis der Honorarberechnung oft schwer nachzuvollziehen ist.